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02 Januar 2014

Whistleblower-Hotline

Hotline und Tippgebersystem der FMA für Whistleblower

Seit dem 1. Januar 2014 können sich Whistleblower über eine eigens eingerichtete Hotline mit der FMA, der österreichischen Finanzaufsichtsbehörde, in Verbindung setzen, um auf Missstände oder Verstöße gegen die gesetzliche Norm hinzuweisen. Personen, die einen begründeten Verdacht bezüglich eines Gesetzesverstoßes im Aufsichtsbereich der FMA hegen, können über diese Telefonhotline anonym und ohne zurückverfolgt zu werden darauf aufmerksam machen. Die „Whistleblower-Hotline“ ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800-249 900 zu erreichen.

Dieser vertrauliche Dienst soll insbesondere Mitarbeiter von Banken, Pensionskassen, Wertpapierfirmen und Versicherungen ansprechen, da diese Unternehmen unter der Regulierung der FMA stehen. Natürlich können aber auch andere Personen, die in keinem von der FMA beaufsichtigten Unternehmen arbeiten, diese anonyme Kontaktmöglichkeit nutzen, um auf Missstände hinzuweisen. Das auf modernsten Datenschutzsystemen basierende Hinweisgebersystem wurde nach den Vorgaben der EU eingerichtet und kann von jeder Person in Anspruch genommen werden, sofern sie Kenntnis über Verwaltungsübertretungen im Bereich des Finanz- und Kapitalmarktes hat.

Eine Erweiterung der Whistleblower-Hotline erfolgt ab 1. Februar 2014. Über die Internetseite der FMA wird ab diesem Datum, zusätzlich zu der Telefonhotline, ein IT- gestütztes Hinweisgebersystem erreichbar sein, welches durch modernste Sicherheitstechniken und Datenverschlüsselung die Anonymität des Hinweisgebers und die Vertraulichkeit der übermittelten Hinweise schützt. Dieses datenschutzzertifizierte System garantiert die maximale Datensicherheit und den Schutz personenbezogener Daten. Um übermittelte Informationen weiter abklären zu können, wird über diese Plattform außerdem ein anonymer Dialog angeboten, der den direkten aber dennoch vertraulichen Kontakt zwischen der Behörde und dem Hinweisgeber ermöglicht.

Die FMA ist gesetzlich beauftragt, alle Hinweise sorgfältig zu prüfen und, sofern sich ein Verdacht erhärtet, die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. Sollte im Laufe dieser Ermittlungen der begründete Verdacht aufkommen, dass gegen eine nicht von der FMA überwachte gesetzliche Norm verstoßen wurde, müssen diese Hinweise an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Österreich (FMA) setzt zukünftig vermehrt auf die Unterstützung von Insidern, um Verstöße innerhalb der Finanzinstitute zu erkennen und rechtlich zu verfolgen. Mitarbeiter und Außenstehende der durch die FMA beaufsichtigten Unternehmen erhalten daher über dieses telefonische Hinweisgebersystem die Möglichkeit, anonym Alarm zu schlagen, wenn ihnen entsprechende Hinweise vorliegen.

Erreichbar ist die „Whistleblower-Hotline“ unter der Rufnummer: 0800-249 900