AGB
Allgemeine Regelungen für mögliche Preisänderungen:
Ungeachtet der Bestimmungen der Vertrages ist TC30 Telefonservice GmbH berechtigt, die Gebühren mit einer Frist von dreißig (30) Werktagen zu ändern, falls sich die von TC30 Telefonservice GmbH an entsprechende Telekommunikationsanbieter für die Übermittlung von Anrufen an die Zugangsnummern zu zahlende Gebühren wesentlich geändert haben. Die Änderungen der Gebühren können auch rückwirkend durchgeführt werden, sofern sich die TC30 Telefonservice GmbH in Rechnung gestellten Gebühren rückwirkend geändert haben. Sind solchermaßen geänderte Gebühren für den Kunden nicht akzeptabel, so kann er den Service mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Werktagen schriftlich kündigen (wobei eine derartige Kündigung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Benachrichtigung über die Änderung der Gebühren erfolgen muss).
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