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Anbieter von Registrierkassen erleben großen Ansturm
Seit mittlerweile zwei Monaten ist die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht mittlerweile in Kraft – doch trotzdem sind die Wogen längst nicht geglättet. Ein Dorn im Auge ist die neue Lage vor allem Gastronomen, die nicht selten Befürchtungen aussprechen, die bis hin zum Wirtesterben reichen. Hauptproblem dabei laut der Standesvertreter: der enorme Aufwand in Bürokratie und im Bezug auf finanzielle Investitionen. Nun beschäftigt sich auch der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema, da drei Unternehmer, eine Schmuckdesignerin, eine Tischlerei und ein Taxiunternehmer, einen sogenannten „Verstoß gegen die Unverletzlichkeit des Eigentum“ sowie der Erwerbsfreiheit sehen.
Ablehnung sinkt
Die Ablehnung der Registierkassenpflicht, die zu Beginn deutlich zu spüren war, nimmt generell jedoch ab. Dies erklärt der Sachverständige für Kassensoftware Markus Knasmüller, der aktuell im Dauereinsatz ist, um Betroffenen Unternehmern die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Kassensysteme nahe zu bringen. Knasmüller ist überzeugt, dass das Thema für 95 Prozent aller Unternehmer kein Problem ist. Unsicherheiten gebe es jedoch vor allem in älteren Unternehmen, insbesondere im Bezug auf die Wahl der passenden Kassensysteme. Schlussendlich stelle die Umstellung eben doch für viele Branchen einen enormen Aufwand dar – beispielsweise bei Unternehmen, bei denen sogenannte Stoßgeschäfte die Regel sind. Hoher Kundenandrang in kurzen Zeiträumen ist deutlich umständlicher zu handhaben, als bei vielen anderen Branchen.
Registrierkassen Anbieter Wien finden
Registrierkassen Anbieter Wien setzen in der Beratung auf Mehrwertnummern. Da es bei der Nutzung von neuen Produkten immer wieder zu Fragen kommt, ist es sinnvoll, dass Registrierkassen Anbieter Wien auf eine Mehrwertnummer im Kundenservice setzen. Eine solche Mehrwertrufnummer kann man je nach Bedarf von uns beziehen. Wir sind ein Mehrwertnummern Anbieter, der seit 2003 in Österreich aktiv ist. Über eine Tastendruckabfrage kann man die Anrufern, je nach Uhrzeit, sämtliche Fragen rund um die Registrierkasse beantworten. Dieser Service muss nicht kostenlos sein, sondern kann mit Hilfe einer Mehrwertnummer zur Vergütung der Dienstleistung am Telefon führen.
Eine Ausnahme gibt es jedoch auch im neuen System. Durch die sogenannte „Kalte-Hände-Regel“ wurde beschlossen, dass die Jahresumsatzgrenze für Umsätze im Freien von 15.000 Euro auf 30.000 Euro korrigiert wurde. Grund sind die besonderen Umstände, mit denen Marktstandler umgehen müssen, wie etwa große Kälte. Um diesen Umständen trotzen zu können, wären deutlich teurere Geräte notwendig, die in der Anschaffung bei etwa 3000 bis 5000 Euro liegen.
Trotz allem gilt es nach wie vor, verschiedene Details für manche Branchen zu klären. Ein Beispiel bietet die vom Pizzaboten gelieferte Ware. Hier ist etwa noch nicht klar, wann der Beleg ausgedruckt werden muss – direkt vor Ort oder wie bisher bereits im Restaurant.
Pluspunkte werden übersehen
Registrierkassen können für Unternehmen auch einen deutlichen Mehrwert darstellen, auch wenn diese Argumente bislang eher weniger Aufmerksamkeit erhaschen. So bietet die neue Regelung beispielsweise für Ein-Personen-Unternehmer deutliche Vorteile, zu denen beispielsweise spezielle Kassensoftware gehört, die auch in Sachen Buchhaltung Arbeit und Aufwand abnehmen. Diese machen unter Umständen ein effektiveres Wirtschaften möglich.
Der Hintergrund für die Unsicherheit, die bislang noch immer zum Thema herrscht, hat sich mittlerweile verändert. So interessierten sich Unternehmer bislang hauptsächlich dafür, ob sie selbst überhaupt von den neuen Regelungen betroffen sind. Nun jedoch liegt das Augenmerk der nach Beratung suchenden Unternehmer hauptsächlich auf der Wahl des richtigen Kassensystems. Sowohl bei der Beratung als auch bei der Lieferung gibt es jedoch aktuell Verzögerungen, wie Knasmüller einräumt. Allerdings drängt die Zeit: Werden Unternehmen ab April kontrolliert und das Fehlen einer Kasse festgestellt, sind schwerwiegende Gründe notwendig, um einer Bestrafung zu entgehen,. Ab Juli greifen dann auch diese Ausnahmen nicht mehr.