29 März 2016

Mehrwertnummer für Registrierkassenberatung

Ist die Registrierkassenpflicht verfassungswidrig?

Ist die Registrierkassenpflicht verfassungswidrig?

Der Bundesgerichtshof entschied: Die Registerkassenpflicht ist frühestens ab dem 1. Mai gültig. Sinn macht sie insbesondere zur Vermeidung von Steuerhinterziehung.

Verfassungswidrig ist die Registrierkassenpflicht nicht – in Kraft treten kann sie jedoch frühestens ab dem 1. Mai 2016, so der Verfassungsgerichtshof, kurz VfGH. Mit dieser Entscheidung werden die Anträge mehrerer Unternehmer abgewiesen. Diese beantragten, dass die entsprechenden Regelungen aufgrund von Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden.
Der Verfassungsgerichtshof ist jedoch der Ansicht, dass die Registerkassenpflicht eine gute Option ist, um „Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren“. Langfristig gesehen soll dies der Steuerhinterziehung vorbeugen und Umsatzverkürzungen entgegenwirken, so Gerhart Holzinger, VfGH-Präsident, der sich am Dienstag in Wien während einer Pressekonferenz äußerte. Der Verfassungsgerichtshof sei demnach der Ansicht, dass dies im öffentlichen Interesse liegt und somit diese Regelung relevant ist und bleibt. Das gelte auch im Hinblick auf Kleinunternehmen.

Auch wenn der Gesetzgeber es anders vorgesehen hat, tritt die Registerkassenpflicht frühestens am dem 1. Mai 2016 in Kraft. Um das Überschreiten der Umsatzgrenze zu ermitteln seien nicht die Umsätze des Vorjahres, sondern der ersten vier Monate diesen Jahres maßgeblich. Grund hierfür ist das Versäumnis des Gesetzgebers, hier eine rückwirkende Regelung zu treffen. Aus diesem Grunde ist davon auszugehen, so Holzinger, dass die Regelung mit dem 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Damit ist der Januar 2016 der erste Voranmeldezeitraum. Die Regelungen sehen demnach vor, dass Unternehmen, die in diesem Voranmeldezeitraum die 15.000 Euro-Grenze überschreiten, der Registerkassenpflicht unterliegt.

Teilerfolge aus der Sicht der Kläger

Im Auftrag einer Schmuckdesignerin, die dieser Tätigkeit nebenberuflich nachgeht, brachte die Anwältin Veronika Cortolezis, die Angelegenheit zu Fall. Zu ihren Klienten zählt außerdem ein Taxiunternehmen sowie eine Tischlerei. Cortolezis sieht das Ergebnis als Teilerfolg für ihre Klienten und andere kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Unternehmer haben nunmehr entscheidenden Handlungsspielraum, so Cortolezis, da die Verfassungsrichter entschieden, dass die Umsätze aus 2015 nicht maßgeblich für die Entscheidung dafür, ob eine Registerkasse angeschafft werden muss, sind. Die Umsätze aus dem Vorjahr werden dazu nicht herangezogen, wovon Unternehmen häufig profitieren. Dies stellt einen Teilerfolg dar, da nun in Ruhe das Zahlungssystem umgestellt werden kann.

Mehrwertnummer für Registrierkassenberatung

Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinholt Mitterlehner, ÖVP, sieht hier vor allem eine Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sowie die Entemotionalisierung der gesamten Situation.

Die Entscheidung des Höchstgerichtes sei selbstverständlich zu akzeptieren, so Rene Tritscher, Geschäftsführer der Bundespartei Handel der Wirtschaftskammer Österreich, kurz WKÖ. Dennoch hält er die Entscheidung für bedauerlich. Dieser sieht vor allem in den Lieferengpässen ein Problem, durch diese die Ausstattung der Unternehmen zu einem zeitlichen Problem würde.

Dieses und andere Themen Rund um die Registrierkassen- und pflicht führen zu vermehrten Anrufen bei den Anbietern. Kunden, die eine Registrierkasse nutzen, wollen Antworten. Diese sollten über eine Mehrwertnummer erteilt werden. Wer sein Anrufaufkommen konzentrieren möchte und Geld am Telefon verdienen will, der sollte eine Mehrwertnummer für die Registrierkassenberatung einsetzen. Mehrwertnummer für Registrierkassenberatung sind besonders bei Anbietern von Kassensystemen sehr beliebt. Eine Mehrwertnummer kaufen können Sie gern bei uns. Wir richten dann ihre Hotline mit einem Tastendruckmenü ein. Anrufer können so besser zu sortiert werden. Zu dem kann man mit Hilfe einer Mehrwertnummer seine Beratungszeit am Telefon zu Geld machen.

08 März 2016

Registrierkassen Anbieter Wien

Suche Registrierkassen Anbieter Wien

Anbieter von Registrierkassen erleben großen Ansturm

Seit mittlerweile zwei Monaten ist die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht mittlerweile in Kraft – doch trotzdem sind die Wogen längst nicht geglättet. Ein Dorn im Auge ist die neue Lage vor allem Gastronomen, die nicht selten Befürchtungen aussprechen, die bis hin zum Wirtesterben reichen. Hauptproblem dabei laut der Standesvertreter: der enorme Aufwand in Bürokratie und im Bezug auf finanzielle Investitionen. Nun beschäftigt sich auch der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema, da drei Unternehmer, eine Schmuckdesignerin, eine Tischlerei und ein Taxiunternehmer, einen sogenannten „Verstoß gegen die Unverletzlichkeit des Eigentum“ sowie der Erwerbsfreiheit sehen.

Ablehnung sinkt

Die Ablehnung der Registierkassenpflicht, die zu Beginn deutlich zu spüren war, nimmt generell jedoch ab. Dies erklärt der Sachverständige für Kassensoftware Markus Knasmüller, der aktuell im Dauereinsatz ist, um Betroffenen Unternehmern die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Kassensysteme nahe zu bringen. Knasmüller ist überzeugt, dass das Thema für 95 Prozent aller Unternehmer kein Problem ist. Unsicherheiten gebe es jedoch vor allem in älteren Unternehmen, insbesondere im Bezug auf die Wahl der passenden Kassensysteme. Schlussendlich stelle die Umstellung eben doch für viele Branchen einen enormen Aufwand dar – beispielsweise bei Unternehmen, bei denen sogenannte Stoßgeschäfte die Regel sind. Hoher Kundenandrang in kurzen Zeiträumen ist deutlich umständlicher zu handhaben, als bei vielen anderen Branchen.

Registrierkassen Anbieter Wien finden

Registrierkassen Anbieter Wien setzen in der Beratung auf Mehrwertnummern. Da es bei der Nutzung von neuen Produkten immer wieder zu Fragen kommt, ist es sinnvoll, dass Registrierkassen Anbieter Wien auf eine Mehrwertnummer im Kundenservice setzen. Eine solche Mehrwertrufnummer kann man je nach Bedarf von uns beziehen. Wir sind ein Mehrwertnummern Anbieter, der seit 2003 in Österreich aktiv ist. Über eine Tastendruckabfrage kann man die Anrufern, je nach Uhrzeit, sämtliche Fragen rund um die Registrierkasse beantworten. Dieser Service muss nicht kostenlos sein, sondern kann mit Hilfe einer Mehrwertnummer zur Vergütung der Dienstleistung am Telefon führen.

Eine Ausnahme gibt es jedoch auch im neuen System. Durch die sogenannte „Kalte-Hände-Regel“ wurde beschlossen, dass die Jahresumsatzgrenze für Umsätze im Freien von 15.000 Euro auf 30.000 Euro korrigiert wurde. Grund sind die besonderen Umstände, mit denen Marktstandler umgehen müssen, wie etwa große Kälte. Um diesen Umständen trotzen zu können, wären deutlich teurere Geräte notwendig, die in der Anschaffung bei etwa 3000 bis 5000 Euro liegen.

Trotz allem gilt es nach wie vor, verschiedene Details für manche Branchen zu klären. Ein Beispiel bietet die vom Pizzaboten gelieferte Ware. Hier ist etwa noch nicht klar, wann der Beleg ausgedruckt werden muss – direkt vor Ort oder wie bisher bereits im Restaurant.

Pluspunkte werden übersehen

Registrierkassen können für Unternehmen auch einen deutlichen Mehrwert darstellen, auch wenn diese Argumente bislang eher weniger Aufmerksamkeit erhaschen. So bietet die neue Regelung beispielsweise für Ein-Personen-Unternehmer deutliche Vorteile, zu denen beispielsweise spezielle Kassensoftware gehört, die auch in Sachen Buchhaltung Arbeit und Aufwand abnehmen. Diese machen unter Umständen ein effektiveres Wirtschaften möglich.

Der Hintergrund für die Unsicherheit, die bislang noch immer zum Thema herrscht, hat sich mittlerweile verändert. So interessierten sich Unternehmer bislang hauptsächlich dafür, ob sie selbst überhaupt von den neuen Regelungen betroffen sind. Nun jedoch liegt das Augenmerk der nach Beratung suchenden Unternehmer hauptsächlich auf der Wahl des richtigen Kassensystems. Sowohl bei der Beratung als auch bei der Lieferung gibt es jedoch aktuell Verzögerungen, wie Knasmüller einräumt. Allerdings drängt die Zeit: Werden Unternehmen ab April kontrolliert und das Fehlen einer Kasse festgestellt, sind schwerwiegende Gründe notwendig, um einer Bestrafung zu entgehen,. Ab Juli greifen dann auch diese Ausnahmen nicht mehr.