12 Januar 2014

ELGA Hotline

Überlastung der ELGA Hotline

Wer nicht durchkommt, legt irgendwann auf: Die ELGA Hotline verzeichnet seit Dienstag rund 1000 Anrufe pro Tag. Ein Test zeigte: Die Geduld der Anrufer wurde auf die Probe gestellt, denn auch nach 15 Minuten nahm die Warteschleife kein Ende. Ursächlich für diese Überlastung: Seit dem 7.1. ist der Austritt aus dem ELGA-System möglich („Opt-Out“). Von der Internetseite www.gesundheit.gv.at wurde das Formular zum Austritt bis Donnerstag bereits 30.000 Mal heruntergeladen und von 2000 Personen wurde bereits eine Abmeldung eingereicht. Die Geschäftsführerin der ELGA GmbH Susanne Herbek stellt eine im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Sensibilität bezüglich der Datensicherheit fest. Außerdem dauern viele Telefonate zwischen zehn und 20 Minuten. Daher werden ab kommender Woche mehr Mitarbeiter zur Entgegennahme der Anrufe eingesetzt.

Wie definiert sich die Elektronische Gesundheitskarte?

Über die Website www.gesundheit.gv.at sind schon bald die eigenen Befunde sowie verordnete Medikamente abrufbar – jedoch vorerst nur von öffentlichen Spitälern in Niederösterreich und Wien. Geplant ist die Umsetzung dieser Neuerung ab Herbst diesen Jahres. Ab 2015 soll diese Funktion dann für alle öffentlichen Spitäler und ab 2016 für niedergelassene Ärzte nutzbar sein. Neben dem Betroffenen selbst haben nur behandelnde Ärzte in einem Zeitraum von 28 Tagen Zugriff auf diese sensiblen Daten. Apotheker können in einem Zeitraum von zwei Stunden auf die Medikamentenliste zugreifen, um die Arzneien auszugeben. Eine zentrale Speicherung der Befunde findet nicht statt. Lediglich die Patientendaten, die schon jetzt mehreren Ärzten oder Spitälern vorliegen, werden vom ELGA-System vernetzt.
Das Ziel dieser Neuerungen: Durch ELGA sollen Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Behandlungsqualität gesteigert werden. Das System macht einen schnellen Einblick in bisherige Befunde und Untersuchungen möglich.

Weshalb macht sich der Hausärzteverband für die Abmeldung stark?

Der Verbandspräsident erklärt hierzu, dass die Vertraulichkeit der Daten nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Patientendaten müssen für den Zugriff Dritter offengehalten werden, was die ärztliche Schweigepflicht stark negativ beeinflusst. Dabei wird von Seiten des Hausärzteverbands weniger das Hacken der Patientendaten befürchtet, sondern viel mehr der staatliche Gebrauch der Daten, der in diesem Fall völlig legal wäre.

Wie stehen die Befürworter des ELGA-Konzepts zu diesen Befürchtungen?

Von Seiten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger äußert sich Hans Jörg Schelling zu den Befürchtungen bezüglich der Datensicherheit und stellt eine „üble Desinformation“ fest. Weder Behörden noch Versicherungen dürften die Gesundheitsdaten abfragen. Dies schließe auch für Behörden oder Versicherungen tätige Ärzte, wie etwa Chef- oder Amtsärzte, mit ein. Unerlaubte Zugriffe, die dank genauer Protokollierung aller Zugriffe nicht unentdeckt bleiben, werden laut Susanne Herbek mit hohen Bußgeldern oder bis zu einem halben Jahr Haft geahndet.

Warum wird ELGA von Datenschützern abgelehnt?

Obmann der ARGE Daten Hans Zeger bekennt sich laut eigener Aussage grundsätzlich zu einem elektronisch geführten Gesundheitssystem. Jedoch sieht Zeger ELGA in ihrer aktuellen Form als unausgegorene „Mogelpackung“. Dabei handle es sich um eine Art der „Vorratsdatenspeicherung im Gesundheitswesen“. Susanne Herbek weist dies zurück und erinnert daran, dass ELGA keinerlei Daten oder Befunde speichert. Mit der Tatsache, dass Krankenhäuser auch bisher sämtliche Befunde 30 Jahre lang aufbewahren müssen, habe ELGA nichts zu tun. ELGA bringe die Daten nur bei Bedarf dorthin, wo sie aktuell benötigt werden.

Droht den Ärzten der Kampf mit den Datenbergen?

Zeger befürchtet, dass Ärzte in Zukunft riesige Datenberge durchsuchen müssen, was er als realitätsfremd empfindet. Dem pflichtet Eva Raunig vom Hausärzteverband bei und erklärt, man müsse die Zeit darin investieren, Patienten aktiv zu untersuchen. Langes Suchen nach Befunden in PDF-Dateien wäre demnach in der Praxis zu zeitintensiv. Herbek entgegnet dem mit dem Argument, es würden nur neue Befunde, einheitlich und gut strukturiert, gespeichert. Außerdem erleichtern Filterfunktionen die Suche.

Austreten ist gar nicht so einfach

Ein Test der „futurzone“ zeigte: Der Austritt ist schwierig. Nach Ansicht der „futurzone“-Tester ist der Austritt vor allem für Menschen, die keine großen Internet- und Computerkenntnisse vorweisen können, nicht leicht. Um einen zeitraubenden Aufenthalt in einer Hotline zu vermeiden, wird ein Internetzugang gebraucht, um das Formular zum Austritt auszufüllen. Dazu ist ein Drucker zwingend erforderlich, denn das Formular muss ausgedruckt werden. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises notwendig, was einen Scanner oder Kopierer zu den ebenso zwingend erforderlichen Utensilien macht. Diese Ausstattung findet sich in den wenigsten Haushalten.
Abgesehen von diesen technischen Voraussetzungen ist ein PDF-Reader notwendig. Zudem muss das Formular im Internet erst einmal gefunden werden, denn dies ist nicht gerade offensichtlich zu erkennen. Im Test traten mehrere Fehlermeldungen auf, die viele Nutzer wohl schon abschrecken. Ist das Ausfüllen und Ausdrucken des Formulars dann trotz aller Umstände geschafft, kann das fertige Formular lediglich an ein Postfach geschickt werden. Selbstverständlich ist ein Einschreiben dazu nicht möglich und es gibt keine Sicherheit, ob das mühevoll angefertigte Formular wirklich angekommen ist.

Und auch die Hotline kann Nerven kosten. Nach einiger Zeit in der Warteschleife kann sich der Austrittswillige, der gerne ein Formular beantragen möchte laut Zeger darauf einstellen, zunächst einige Zeit einem Monolog beizuwohnen, der ihn davon überzeugen soll, doch auf den Austritt zu verzichten. Der Österreichische Hausärzte Verband, kurz ÖHV, kritisierte daher stark die fehlenden oder unzureichenden Möglichkeiten, sich abzumelden. Der ÖHV plädiert daher für Abmeldestellen.
Das Recht des Patienten, selbst über die Nutzung der Elektronischen Gesundheitskarte zu entscheiden, soll auf jeden Fall erhalten bleiben – das erschwerte Opt-Out verhindert diese Entscheidung jedoch vor allem für weniger internet-affine Menschen massiv.

02 Januar 2014

Whistleblower-Hotline

Hotline und Tippgebersystem der FMA für Whistleblower

Seit dem 1. Januar 2014 können sich Whistleblower über eine eigens eingerichtete Hotline mit der FMA, der österreichischen Finanzaufsichtsbehörde, in Verbindung setzen, um auf Missstände oder Verstöße gegen die gesetzliche Norm hinzuweisen. Personen, die einen begründeten Verdacht bezüglich eines Gesetzesverstoßes im Aufsichtsbereich der FMA hegen, können über diese Telefonhotline anonym und ohne zurückverfolgt zu werden darauf aufmerksam machen. Die „Whistleblower-Hotline“ ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800-249 900 zu erreichen.

Dieser vertrauliche Dienst soll insbesondere Mitarbeiter von Banken, Pensionskassen, Wertpapierfirmen und Versicherungen ansprechen, da diese Unternehmen unter der Regulierung der FMA stehen. Natürlich können aber auch andere Personen, die in keinem von der FMA beaufsichtigten Unternehmen arbeiten, diese anonyme Kontaktmöglichkeit nutzen, um auf Missstände hinzuweisen. Das auf modernsten Datenschutzsystemen basierende Hinweisgebersystem wurde nach den Vorgaben der EU eingerichtet und kann von jeder Person in Anspruch genommen werden, sofern sie Kenntnis über Verwaltungsübertretungen im Bereich des Finanz- und Kapitalmarktes hat.

Eine Erweiterung der Whistleblower-Hotline erfolgt ab 1. Februar 2014. Über die Internetseite der FMA wird ab diesem Datum, zusätzlich zu der Telefonhotline, ein IT- gestütztes Hinweisgebersystem erreichbar sein, welches durch modernste Sicherheitstechniken und Datenverschlüsselung die Anonymität des Hinweisgebers und die Vertraulichkeit der übermittelten Hinweise schützt. Dieses datenschutzzertifizierte System garantiert die maximale Datensicherheit und den Schutz personenbezogener Daten. Um übermittelte Informationen weiter abklären zu können, wird über diese Plattform außerdem ein anonymer Dialog angeboten, der den direkten aber dennoch vertraulichen Kontakt zwischen der Behörde und dem Hinweisgeber ermöglicht.

Die FMA ist gesetzlich beauftragt, alle Hinweise sorgfältig zu prüfen und, sofern sich ein Verdacht erhärtet, die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. Sollte im Laufe dieser Ermittlungen der begründete Verdacht aufkommen, dass gegen eine nicht von der FMA überwachte gesetzliche Norm verstoßen wurde, müssen diese Hinweise an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Österreich (FMA) setzt zukünftig vermehrt auf die Unterstützung von Insidern, um Verstöße innerhalb der Finanzinstitute zu erkennen und rechtlich zu verfolgen. Mitarbeiter und Außenstehende der durch die FMA beaufsichtigten Unternehmen erhalten daher über dieses telefonische Hinweisgebersystem die Möglichkeit, anonym Alarm zu schlagen, wenn ihnen entsprechende Hinweise vorliegen.

Erreichbar ist die „Whistleblower-Hotline“ unter der Rufnummer: 0800-249 900